Klarheit, wenn ein anderer
für jemanden entscheidet,
den Sie lieben.

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Drei häufige Fragen

Was uns immer wieder erreicht

Drei Fragen, die regelmäßig gestellt werden. Die kurze Antwort steht hier, die ausführliche im verlinkten Beitrag.

Muss die Berufsbetreuung mir als Tochter etwas mitteilen?

Ja, seit dem 1. Januar 2023 haben nahestehende Angehörige einen Auskunftsanspruch nach § 1822 BGB über die persönlichen Lebensumstände der betreuten Person. Allerdings nur, soweit dies dem Willen der betreuten Person entspricht und der Berufsbetreuung zumutbar ist. Weiterlesen zum Auskunftsanspruch

Kann ich die Betreuungsakte beim Gericht einsehen?

Beteiligte am Verfahren können nach § 13 Abs. 1 FamFG ohne weitere Begründung Akteneinsicht nehmen. Andere Angehörige müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, etwa konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen. Weiterlesen zur Akteneinsicht

Wer kontrolliert eigentlich, was die Berufsbetreuung tut?

Die Aufsicht führt das Betreuungsgericht nach § 1862 BGB. Es prüft Jahresberichte, genehmigt bestimmte Maßnahmen vorab und reagiert auf Hinweise. Bei Pflichtverletzungen kann es Anordnungen erlassen, Zwangsgeld festsetzen oder im Extremfall die Berufsbetreuung entlassen. Weiterlesen zur Aufsicht

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Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt für Betreuungsrecht oder die örtliche Betreuungsbehörde.