Antrag auf förmliche Beteiligung am Betreuungsverfahren
Strukturierter Generator für einen Antrag nach § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG. In wenigen Schritten zu einem vollständigen Antrag an das Betreuungsgericht.
Wozu eine förmliche Beteiligung?
Wer als Angehöriger nicht förmlich am Betreuungsverfahren beteiligt ist, hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht, keine Anhörungsrechte und kein eigenes Beschwerderecht. Erst mit dem Beteiligten-Status erhalten Sie diese Möglichkeiten.
Wichtige Voraussetzung: Eine Beteiligung darf nicht den eigenen Interessen dienen. Sie muss im Interesse der betreuten Person erfolgen. Das ist der zentrale Punkt, an dem die meisten Anträge stehen oder fallen.
Vor der Nutzung empfehlen wir: Den Hintergrund-Beitrag im Magazin lesen.
In welchem Verhältnis stehen Sie zur betreuten Person?
Nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG können nur bestimmte nahe Angehörige und Vertrauenspersonen einen solchen Antrag stellen. Wenn Ihre Beziehung nicht in dieser Liste steht, ist der Antrag aussichtslos.