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Anregung an das Betreuungsgericht formulieren

Wenn Sie das Gericht auf eine Pflichtwidrigkeit hinweisen wollen oder einen ausstehenden Bericht anmahnen möchten, hilft dieses Werkzeug bei der richtigen Formulierung. In vier Schritten zu einer sachlichen Anregung nach § 1862 BGB.

Anregung, nicht Beschwerde

Eine Anregung an das Betreuungsgericht ist kein formeller Antrag und keine Beschwerde. Sie ist die freundlich-distanzierte Mitteilung von Tatsachen an das Gericht, das dann selbst entscheidet, ob es tätig wird. Genau dieser Ton macht den Erfolg aus.

Das Gericht prüft nach § 1862 BGB die gesamte Tätigkeit der Berufsbetreuung. Es kann bei Pflichtwidrigkeiten Gebote oder Verbote erlassen, Zwangsgeld festsetzen oder im Extremfall entlassen. Eine Anregung gibt ihm den Anlass zur Prüfung.

Vor der Nutzung empfehlen wir: Den Hintergrund-Beitrag zur Aufsicht im Magazin lesen.

Schritt 1 von 4

Was möchten Sie dem Gericht mitteilen?

Wählen Sie den Anlass, der Ihrer Beobachtung am nächsten kommt. Im nächsten Schritt können Sie die Beobachtung konkretisieren.

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